Steuernews im Überblick
Als Vorgeschmack darauf, wie häufig sich im Steuerrecht etwas ändert, stellen wir Ihnen an dieser Stelle regelmäßig neue Gerichtsurteile oder andere Ereignisse mit steuerlichen Auswirkungen für Verbraucher vor.
Feuerwehrmann mit mehreren Einsatzstellen hat keine erste Tätigkeitsstätte
Hat ein Feuerwehrmann mehrere verschiedene Einsatzstellen, verfügt er über keine erste Tätigkeitsstätte und kann daher die Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe steuerlich geltend machen.
Energetische Sanierung des eigenen Hauses wird gefördert
Ab diesem Jahr (2020) wird die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert.
Steueränderungen zum Jahreswechsel 2019/2020
Zum Jahreswechsel 2019/2020 treten verschiedene Neuregelungen in Kraft, die wir für Sie aufgeschlüsselt haben.
Kindergeld – bei der Ausbildung ist keine Unterrichtszeit vorgeschrieben
Eine Berufsausbildung ist auch dann anzunehmen, wenn das Kind nicht in eine schulische Organisation eingebunden ist. Eine Mindeststundenanzahl für den Unterricht ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.
Auch Kosten für eine Geburtstagsfeier können u. U. Werbungskosten sein
Werden anlässlich eines Geburtstages ausschließlich Arbeitskolleginnen und -kollegen eingeladen und findet die Feier zudem in den betrieblichen Räumen statt, können die Kosten – trotz des privaten Anlasses – gleichwohl als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Bei der Vermietung an Angehörige kommt es auf die Warmmiete an
Wer eine Wohnung verbilligt vermietet, kann unter Umständen trotzdem die vollen Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt. Maßgebend ist dabei die Warmmiete.
Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen geklärt
Zinsen auf Rentennachzahlungen werden ab 2016 als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Bis einschließlich 2015 kann auch eine Besteuerung als Renteneinkünfte erfolgen. Was günstiger ist, richtet sich nach dem konkreten Einzelfall.
Häusliches Arbeitszimmer kann trotz Pool-Arbeitsplatz abzugsfähig sein
Verfügt ein Arbeitnehmer lediglich über einen sogenannten Pool-Arbeitsplatz, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dennoch als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn ein Arbeitsplatz im Betrieb nicht immer zur Verfügung steht.